Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.10.1974 - 17 U 169/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatz vergeblicher Angebotsbearbeitungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 402
- DB 1975, 201
- BauR 1975, 418
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.07.1979 - VII ZR 154/78
Vergütung der Aufwendungen für ein Angebot
Das Berufungsgericht nimmt zutreffend an, daß ein Anspruch auf Vergütung nach § 632 Abs. 1 BGB hier nur in Betracht kommt, sofern die Leistungen, welche die Klägerin zur Vorbereitung ihrer Angebote erbracht hat, Gegenstand einer vertraglich eingegangenen Verpflichtung waren (Senatsurteil vom 18. Januar 1971 - VII ZR 82/69 = Schäfer/Finnern Z 3.00 Bl. 188 f; OLG Hamm BauR 1975, 418), Auch die Revision geht ersichtlich davon aus.Auf denselben Standpunkt hat sich das OLG Hamm (BauR 1975, 418) in einem Fall gestellt, der dem vorliegenden vergleichbar ist.
- OLG Nürnberg, 13.11.1985 - 9 U 856/85
Rechtsinstitut der echten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag; …
Weder der Architekt noch der Werkunternehmer bekommt für seine unter Umständen umfangreichen Vorarbeiten eine Vergütung oder einen Aufwendungsersatz (vgl. BGH NJW 1979, 2202; OLG Hamm MDR 1975, 402 [OLG Hamm 28.10.1974 - 17 U 169/74] ; OLG Hamburg FDP. 1985, 321;… Palandt-Thomas, 44. Aufl., § 632 BGB Anm. 2).